Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker
Sie haften für den Bestand. Wir kaufen nichts davon.
Wer selbst ankauft, verdient daran, niedrig zu schätzen. Diesen Interessenkonflikt gibt es bei Memoria nicht — und das ist der Grund, warum diese Seite existiert.
Das Problem
Das Grundproblem jeder Nachlassverwertung
Sie müssen den Bestand sichern, bewerten lassen und verwerten — gegenüber unbekannten Erben, die alles später hinterfragen können.
Der übliche Ablauf sieht so aus: Ein Räumungsunternehmen kommt, sieht sich um, nennt einen Preis und rechnet dabei den Wert des Hausrats gegen. Was tatsächlich in der Wohnung war und was daraus wurde, lässt sich hinterher nicht mehr rekonstruieren.
Für Sie ist das ein Risiko. Sie sind rechenschaftspflichtig, und ein Erbe, der Jahre später auftaucht, fragt nicht nach dem Räumungspreis, sondern nach der Uhrensammlung.
Deshalb ist die Verwertung bei uns strikt vom Räumungsauftrag getrennt: Räumung wird nach Aufwand berechnet, Verwertung im Kommissionsmodell gegen feste Gebühr. Es gibt keine Verrechnung „Hausrat gegen Räumungskosten“, bei der niemand mehr nachvollziehen kann, was wie bewertet wurde.
„Wir sind keine Antiquitätenhändler und wollen es nicht sein. Was wir finden, wird dokumentiert — nicht bewertet und nicht übernommen.“
Was wir zusagen
Auch dann, wenn die Erbenlage noch ungeklärt ist.
| Leistung | Zusage |
|---|---|
| Besichtigungstermin | innerhalb von 24 Stunden |
| Einzelzimmer oder Kleinwohnung | Räumung in derselben Woche |
| Große Wohnung oder Haus | in der Regel innerhalb eines Monats, bei Bedarf schneller |
| Notfälle | nach Absprache auch kurzfristig |
Warum das geht: Nachlass- und Betreuungsfälle haben lange Vorlaufzeiten und feste Termine. Dadurch bleibt in der Disposition Luft, um Eilfälle dazwischenzuschieben. Bei größeren Objekten wird zusätzlich mit Subunternehmern skaliert.
Die Entlastung
Was Ihnen abgenommen wird
Eine Abwicklung, die einer späteren Prüfung standhält.
- Sichtung und Fotodokumentation, bevor irgendetwas bewegt wird
- Getrennte Erfassung von Dokumenten, Wertsachen und Schriftverkehr
- Ein fester Vorarbeiter durchgehend vor Ort, festangestelltes Team
- Einlagerung über Jahre möglich, solange die Erbenlage offen ist
- Objektbetreuung im Anschluss, damit die Immobilie im Leerstand keinen Schaden nimmt
- Eine Abrechnung für alle Gewerke statt fünf Einzelrechnungen
Sicherung
Bevor geräumt wird
Die ersten Schritte entscheiden darüber, ob später etwas belegbar ist.
Begehung und Bestandsaufnahme
Das Objekt wird fotografisch erfasst, Raum für Raum, mit Datum. Erst danach wird angefasst.
Dokumente und Wertsachen zuerst
Papiere, Verträge, Sparbücher, Schlüssel, Schmuck und alles, was nach Wert aussieht, wird separat erfasst und listenmäßig an Sie übergeben — nicht mitgeräumt.
Bewertung durch Dritte, nicht durch uns
Wo eine Bewertung nötig ist, vermitteln wir an einen Gutachter oder ein Auktionshaus. Sie bestimmen den Weg, wir organisieren die Abwicklung.
Räumung und Verwertung
Erst jetzt wird geräumt. Jeder verwertete Gegenstand bekommt einen Erlösnachweis, jede Entsorgung einen Verwertungsnachweis.
Der Nachweis
Dokumentiert, nicht behauptet
Diese Unterlagen sind der eigentliche Grund, warum Nachlasspfleger mit uns arbeiten.
- Fotoprotokoll vor und nach der Räumung, mit Datum
- Fundstückliste für Dokumente, Schlüssel, Papiere und Wertgegenstände
- Entsorgungsnachweise und Nachweis der Verwertungswege
- Übergabeprotokoll bei Rückgabe des Objekts
- Begehungsprotokolle, sobald eine Objektbetreuung läuft
Muster aller Protokolle liegen im Downloadbereich — ohne Formularzwang.
Die Verwertung
Kein Eigenankauf, wo der Wert Verhandlungssache ist
Der Punkt, an dem sich Memoria vom Rest der Branche trennt.
Verwertbares wird gesichtet, erfasst und fotografisch dokumentiert. Der Verkauf läuft im Kommissionsmodell: gegen eine feste Gebühr, zum am Verkaufstag erzielbaren Marktpreis. Ein bestimmter Erlös wird nicht zugesagt — das könnte niemand seriös tun.
Antiquitäten, Kunst, Schmuck und Sammlerstücke kaufen wir grundsätzlich nicht an. Sie werden auf dem Weg verwertet, den Sie bestimmen: über einen Gutachter, über ein Auktionshaus oder im Direktverkauf. Angekauft wird nur, wo der Marktwert objektiv feststellbar ist — Fahrzeuge, marktpreisorientiert.
Gegenstände, bei denen Sie einen höheren Wert vermuten, können jederzeit vorab aus dem Auftrag herausgenommen und selbst verwertet werden.
Häufige Fragen
Verrechnen Sie den Wert des Hausrats mit den Räumungskosten?
Nein. Räumung und Verwertung sind zwei getrennte Positionen mit getrennter Abrechnung. Eine Verrechnung wäre für Sie nicht prüfbar.
Was passiert, wenn wir während der Räumung etwas Wertvolles finden?
Es wird fotografiert, in die Fundstückliste aufgenommen und Ihnen gemeldet. Sie entscheiden dann, ob ein Gutachter hinzugezogen wird, ob es ins Auktionshaus geht oder ob Sie es selbst übernehmen.
Gegenstände, bei denen Sie einen höheren Wert vermuten, können jederzeit vorab aus dem Auftrag genommen werden.
Kaufen Sie wirklich gar nichts an?
Bei Antiquitäten, Kunst, Schmuck und Sammlerstücken: nein, grundsätzlich nicht. Angekauft wird nur, wo der Marktwert objektiv feststellbar ist — das betrifft im Wesentlichen Fahrzeuge, und die zum Marktwert.
Wie lange können Sie Hausrat einlagern, wenn Erben nicht auffindbar sind?
Ein bis drei Jahre sind problemlos möglich, in Einzelfällen länger. Die Wohnung kann sofort geräumt und zurückgegeben werden — die laufende Miete endet also, während der Hausrat gesichert bleibt.
Übernehmen Sie auch die Immobilie selbst bis zur Klärung?
Ja, über die Objektbetreuung: Begehungen im vereinbarten Intervall, Leitungsspülung, Frostschutz, Postkontrolle, Verkehrssicherung. Abgerechnet als Monatspauschale.
Wir schicken Ihnen die Musterprotokolle
Am schnellsten überzeugen die Dokumente selbst. Fotoprotokoll, Fundstückliste, Erlösnachweis und Übergabeprotokoll liegen als Muster zum Download bereit — ohne Formular, ohne Registrierung.
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