Leistung
Nachlassräumung
Eine Nachlassräumung ist eine Räumung mit Beweispflicht. Deshalb wird bei uns zuerst dokumentiert und erst danach angefasst.
Worum es geht
Warum die Dokumentation vor der Räumung kommt
Wenn mehrere Erben beteiligt sind, wenn die Erbenlage ungeklärt ist oder wenn ein Nachlasspfleger bestellt wurde, muss später nachvollziehbar sein, was in der Wohnung war. Nicht ungefähr — konkret.
Deshalb wird jedes Objekt vor Beginn fotografisch erfasst, Raum für Raum, mit Datum. Dokumente, Schlüssel, Sparbücher, Schmuck und alles, was nach Wert aussieht, kommen in eine Fundstückliste und werden übergeben — nicht mitgeräumt.
Wir kaufen bei Wertgegenständen nicht selbst an. Wer ankauft, verdient daran, niedrig zu schätzen. Diesen Interessenkonflikt gibt es hier nicht.
Was dazugehört
- Fotodokumentation des Objekts vor Beginn der Räumung
- Fundstückliste für Dokumente, Schlüssel, Papiere und Wertgegenstände
- Vermittlung an Gutachter oder Auktionshaus nach Ihrer Vorgabe
- Verwertung im Kommissionsmodell mit Erlösnachweis je Gegenstand
- Einlagerung, solange die Erbenlage offen ist
- Übergabeprotokoll bei Rückgabe des Objekts
- Auf Wunsch Objektbetreuung im anschließenden Leerstand
Häufige Fragen
Können Sie räumen, wenn die Erben sich nicht einig sind?
Räumen ja, verwerten nur mit klarem Auftrag. In solchen Fällen ist die Einlagerung der übliche Weg: Die Wohnung wird geräumt und zurückgegeben, die laufende Miete endet, der Hausrat bleibt ein bis drei Jahre bei uns gesichert.
Was passiert bei ungeklärter Erbenlage?
Dann arbeiten wir mit dem vom Nachlassgericht bestellten Nachlasspfleger. Ohne dessen Auftrag oder einen Erbnachweis wird nicht geräumt.
Wer bekommt die Erlöse aus der Verwertung?
Der Nachlass. Wir behalten die vorab vereinbarte Kommissionsgebühr, sonst nichts. Für jeden verwerteten Gegenstand gibt es einen Erlösnachweis.
Verkauft wird zum am Verkaufstag erzielbaren Marktpreis. Einen bestimmten Erlös sagen wir nicht zu.
Besichtigung innerhalb von 24 Stunden
Ohne Besichtigung gibt es kein seriöses Angebot. Der Termin kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
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