Leistung

Aktenvernichtung

Bei fast jeder Auflösung tauchen Unterlagen auf, die nicht in den Container dürfen — Personalakten, Patientendaten, Verträge, Buchhaltung.

Worum es geht

Was nicht in den Container darf

Bei privaten Nachlässen sind das Kontoauszüge, Versicherungsunterlagen und medizinische Papiere. Bei Firmenauflösungen kommen Personalakten, Kundendaten und Buchhaltung dazu. Beides ist ein Datenschutzthema, für das jemand geradesteht.

Wir erfassen solche Unterlagen getrennt, transportieren sie gesichert und lassen sie nach den einschlägigen Vorgaben vernichten. Über die Vernichtung bekommen Sie einen Nachweis.

Digitale Datenträger — Festplatten, USB-Sticks, Bänder — werden ebenfalls getrennt erfasst und vernichtet, nicht weiterverkauft.

Was dazugehört

  • Getrennte Erfassung datenschutzrelevanter Unterlagen bereits bei der Räumung
  • Gesicherter Transport in verschlossenen Behältnissen
  • Vernichtung nach der vereinbarten Sicherheitsstufe
  • Vernichtungsnachweis für Ihre Unterlagen
  • Datenträgervernichtung für Festplatten und Speichermedien
  • Auf Wunsch als eigenständiger Auftrag ohne Räumung

Welche Sicherheitsstufe für Ihre Unterlagen gilt, hängt vom Inhalt ab. Sagen Sie uns, worum es geht — Personalakten und Werbeprospekte werden unterschiedlich behandelt.

Häufige Fragen

Bekommen wir einen Vernichtungsnachweis?

Ja, für jeden Auftrag. Er gehört zu den Standardunterlagen, die Sie am Ende erhalten.

Können wir dabei sein?

Bei der Verladung selbstverständlich. Für die Vernichtung selbst stimmen wir das im Einzelfall ab.

Nehmen Sie auch kleine Mengen?

Ja. Im Rahmen einer Auflösung ohnehin, aber auch als eigener Auftrag — etwa wenn ein Nachlass vor allem aus Papier besteht.

Besichtigung innerhalb von 24 Stunden

Ohne Besichtigung gibt es kein seriöses Angebot. Der Termin kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

Büro Montag bis Freitag, 7:00 bis 19:00 Uhr · Platzhalter Geschäftsnummer eintragen · kontakt@ab-transport.eu